Ja. Im Organspendeausweis kann man ohne Begründung bestimmte Organe oder Gewebe von der Entnahme ausschließen oder die Entnahme nur auf bestimmte Organe und Gewebe beschränken, indem man das entsprechende Feld im Organspendeausweis ankreuzt und ggf. den betreffenden Text ergänzt. Selbstverständlich ist es sinnvoll, auch über die eingeschränkte Spendebereitschaft mit den Angehörigen oder einer anderen Vertrauensperson zu sprechen.
Kann man die Spendebereitschaft auf bestimmte Organe beschränken?
Ist es möglich, die Einwilligung zur Organspende zu widerrufen?
Ja, jederzeit. Wer seine Entscheidung rückgängig machen oder ändern will, braucht nur den Organspendeausweis zu zerreißen. Die geänderte Entscheidung, wie auch immer sie aussieht, sollte in einem neuen Organspendeausweis dokumentiert werden. Außerdem ist es sinnvoll, die Angehörigen oder eine andere Vertrauensperson über den geänderten Entschluss zu informieren.
Benötigen Minderjährige die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten?
Nein, das Transplantationsgesetz sieht vor, dass auch Minderjährige ihre Bereitschaft zur Organspende ab dem vollendeten 16. Lebensjahr und einen Widerspruch ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ohne Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erklären können.
Muss man die Absicht, ein Organ zu spenden, testamentarisch festhalten?
Nein, eine testamentarische Erklärung zur Organspendebereitschaft wäre nutzlos. Ein Testament wird schließlich zu einem Zeitpunkt eröffnet, an dem es für eine Organentnahme zu spät ist.
Sollte man den Organspendeausweis ständig bei sich tragen?
Ja, es ist sinnvoll, ihn beim Führerschein oder Personalausweis mit sich zu tragen. Falls man ihn nicht ständig mit sich führt, sollte man seine Entscheidung zur Organspende den Angehörigen mitteilen und auf den vorliegenden Organspendeausweis hinweisen. Selbstverständlich kann man auch eine nicht verwandte Vertrauensperson informieren, oder bei ihr den Organspendeausweis hinterlegen.