Der Hirntod ist definiert als der endgültige, nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm (Gesamthirntod). Mit dem Ausfall aller Hirnfunktionen hat der Mensch aufgehört, ein Lebewesen in körperlich-geistiger Einheit zu sein. Mit dem Verlust der integrativen Steuerungsfunktionen des Gehirns ist die Systemeinheit „Mensch“ zerbrochen. Jede Möglichkeit der bewussten Wahrnehmung, d.h. auch der Schmerzempfindung, des Denkens usw., ist unwiederbringlich verloren; eine Wiedererlangung des Bewusstseins ist ausgeschlossen. Das Gehirn ist von der Durchblutung abgekoppelt, seine Zellen zerfallen, auch wenn der übrige Körper noch künstlich durchblutet wird. Mit der künstlichen Beatmung und der intensivmedizinischen Aufrechterhaltung der Herztätigkeit versuchen die Ärzte bei hirntoten Patienten, die selbst oder deren Angehörige zuvor in eine Organentnahme eingewilligt haben, die zu übertragenden Organe bis zur Entnahme funktionstüchtig zu erhalten. Die Hirntoddiagnostik müssen nach dem Transplantationsgesetz zwei erfahrene Ärzte unabhängig voneinander vornehmen. Der Ablauf dieser klinischen und apparativen Untersuchung ist durch die Richtlinien der Bundesärztekammer nach dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft exakt vorgeschrieben. Ziel dieser Untersuchungen ist es, den unwiderruflichen Ausfall des Gesamthirns und damit dessen Funktionsverlust als naturwissenschaftlichmedizinisches Kriterium für den eingetretenen Tod eines Menschen zweifelsfrei festzustellen.
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Sep
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