• Zwei Fachärzte stellen nach genauen Richtlinien und Protokollen den Hirntod fest.
  • Der Verstorbene hat zu Lebzeiten eine Einwilligung zur Organentnahme gegeben.
  • Es folgt die medizinische Untersuchungen des Verstorbenen.
  • Die DSO informiert die internationale Organvermittlungsstelle Eurotransplant.
  • Organentnahme und Organtransport zum Empfänger in das Transplantationszentrum.