- Zwei Fachärzte stellen nach genauen Richtlinien und Protokollen den Hirntod fest.
- Der Verstorbene hat zu Lebzeiten eine Einwilligung zur Organentnahme gegeben.
- Es folgt die medizinische Untersuchungen des Verstorbenen.
- Die DSO informiert die internationale Organvermittlungsstelle Eurotransplant.
- Organentnahme und Organtransport zum Empfänger in das Transplantationszentrum.
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