Mit dem Transplantationsgesetz ist der Organhandel unter Strafe gestellt. Ebenso wird bestraft, wer Organe, die Gegenstand verbotenen Handeltreibens sind, entnimmt, überträgt oder sich übertragen lässt. Bereits der Kodex der Deutschen Transplantationszentren von 1987 hatte jeder Art von Kommerzialisierung der Organspende und Transplantation eine klare Absage erteilt. In Deutschland ist bisher kein einziger Fall von Organhandel bekannt geworden.